Steuerliche Daten
Regeln für private Verkäufer*innen aus Deutschland
Die Aktivität von privaten Verkaufenden auf Cardmarket wird eingeschränkt, wenn aufgrund des Handelsvolumens der Verdacht nahe liegt, dass ein gewerblicher Handel vorliegt. Hierzu werden insbesondere
- Die Häufigkeit der Verkäufe (also Anzahl Verkäufe in einem beschränkten Zeitraum)
- Das Volumen der Verkäufe (also Umsatz in Euro über einen beschränkten Zeitraum)
analysiert. Sollten diese Kennzahlen auf gewerbliches Handeln hinweisen, so wird das Konto vom Verkauf ausgeschlossen, bis eine Gewerbeanmeldung vorliegt.
Hinweis: Alle Verkäufer*innen, die ein "normales" Handelsvolumen haben, werden von dieser Einschränkung gar nichts mitbekommen. Hier geht es nur darum, ein gewerbliches Handeln ohne entsprechende steuerliche Genehmigung zu unterbinden.
Mehrwertsteuerregeln für gewerbliche Händler*innen auf Cardmarket
Cardmarket führt die eingezogene Umsatzsteuer für bestimmte Bestellungen zwischen Steuergebieten ab. Dies gilt nur für Bestellungen, die von gewerblichen Händler*innen an Privatpersonen in einer anderen Steuerregion verkauft werden (z. B. von EU-Gewerbetreibenden an eine norwegische Privatperson)
Verkauf an Privatkund*innen in Norwegen
Verkaufen gewerbliche Händler*innen mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer außerhalb Norwegens an private Verbraucher*innen in Norwegen, beträgt der Schwellenwert NOK 3.000 (ca. € 290). Ist der Artikelwert unter NOK 3.000, zieht Cardmarket die Mehrwertsteuer ein, wobei die Mehrwertsteuer auf den Artikelwert und den Versand berechnet wird. Enthält eine Bestellung mehrere Artikel, wird die Mehrwertsteuer lediglich berechnet, wenn alle einzelnen Artikelwerte unter NOK 3.000 liegen. Bei Bestellungen mit berechneter Mehrwertsteuer ist seitens der Verkäufer*innen die VOEC-Nummer von Cardmarket (2040360) zur elektronischen Übermittlung an den Postdienstleister oder Versandanbieter anzugeben. Cardmarket erhebt keine Mehrwertsteuer, sofern ein Artikel aus einer Bestellung den Wert von NOK 3.000 übersteigt. Es kann sein, dass Händler*innen für diese Pakete zusätzliche Informationen in den Zollformularen angeben müssen und dass nach dem Import zusätzliche Steuern anfallen.
Verkauf an Privatkund*innen in Großbritannien
Verkaufen gewerbliche Händler*innen mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer außerhalb Großbritanniens an private Verbraucher*innen in Großbritannien, beträgt der Schwellenwert 135 £. Cardmarket erhebt die Mehrwertsteuer auf alle Artikel im Wert von 135 £ oder weniger. Verkäufer*innen müssen die britische VOEC-Nummer von Cardmarket auf ihren Rechnungen für diese Bestellungen angeben. Für Bestellungen über 135 £ sind die Verkäufer*innen für die Abführung der Mehrwertsteuer verantwortlich und verwenden ihre eigene Nummer.
Verkauf an Privatkund*innen in der EU
Wenn gewerbliche Verkäufer*innen außerhalb der EU, an private Nutzer*innen in der EU verkaufen, liegt die Grenze bei 150 € Warenwert, ohne Versandkosten. Cardmarket zieht die Mehrwertsteuer für alle Bestellungen bis 150 € ein, und Verkäufer*innen müssen auf dem Paket/Umschlag Cardmarkets IOSS Nummer für die Versanddienste angeben. Du findest die IOSS Nummer in der jeweiligen Bestellung. Bei Bestellungen über 150 € sind die Verkaufenden für die Mehrwertsteuer verantwortlich und sollten ihre eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwenden.
Cardmarkets Mehrwertsteuer-/VOEC-Nummern
Dies sind die oben erwähnten Mehrwertsteuer-/VOEC-Nummern, die auf den Rechnungen angegeben werden müssen.
Cardmarkets britische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 378 6773 30
Cardmarkets norwegische VOEC-Nummer: 2040360
Schweizer und liechtensteinische Mehrwertsteuer auf Cardmarket
In der Schweiz gilt eine Plattformbesteuerungsregel, wonach die Platformbetreiber zuständig für Erhebung und Weiterleitung der Mehrwertsteuer sind. Dies bedeutet, dass für alle Bestellungen an Adressen in der Schweiz und Liechtenstein, beim Verkauf über Cardmarket, Mehrwertsteuer berechnet wird. Dies gilt in allen Fällen, auch für private Verkäufer*innen, im Gegensatz zu den oben genannten Fällen in Norwegen und Großbritannien.
Warum wird auf alle Bestellungen in die Schweiz und nach Liechtenstein Mehrwertsteuer erhoben, auch bei Privatverkäufen?
Das Schweizer Recht verpflichtet Plattformen wie Cardmarket, auf alle Verkäufe in die Schweiz oder nach Liechtenstein unabhängig vom Status der Verkäufer*innen 8,1 % Mehrwertsteuer zu erheben und weiterzuleiten.Müssen Schweizer Verkäufer*innen unterhalb der Schwelle von 100.000 CHF etwas unternehmen?
Nein. Die Mehrwertsteuer wird den Käufer*innen bezahlt und von Cardmarket weitergeleitet. Der Mehrwertsteuerstatus der Verkäufer*Innen ist für diesen Vorgang nicht relevant.Sind für Inlandslieferungen Zollformulare erforderlich?
Für Sendungen innerhalb der Schweiz oder Liechtensteins sind keine Zollformulare erforderlich. Allerdings muss Folgendes auf dem Versandetikett angegeben werden:- Firmenname: Sammelkartenmarkt GmbH & Co. KG
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: CHE-455.934.598 (Optional: „Alle Steuern sind bereits bezahlt und an die Schweizer Steuerbehörden abgeführt worden.“)
Was muss ich tun, wenn die Mehrwertsteuer falsch oder doppelt berechnet wurde?
Wenn nachweislich die Mehrwertsteuer fälschlicherweise kann unser Support Team ein eine Rückerstattung veranlassen.Was passiert, wenn eine Bestellung storniert oder teilweise erstattet wird?
Wenn eine Bestellung storniert wird, wird die erhobene Mehrwertsteuer vollständig zurückerstattet. Teilrückerstattungen innerhalb einer Sendung haben keinen Einfluss auf die Mehrwertsteuer.Wo finde ich weitere Informationen oder kann komplexe Fälle eskalieren?
Wenn Du weitere Erläuterungen benötigst, wende dich bitte an unseren Kundensupport.
Cardmarket Erfassung von Verkaufsdaten
Zur Erfüllung der Meldepflichten (DPI/DAC7 bzw. PStTG) meldet die Sammelkartenmarkt GmbH & Co KG jährlich die Umsätze von privaten und gewerblichen Händler*innen, wenn diese 30 Transaktionen oder 2.000 € im Kalenderjahr überschreiten. Damit soll die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Welche Informationen erheben wir?
Privat Verkaufende
- Häufigkeit und Volumen der Verkäufe
- Persönliche Angaben (Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Steueridentifikationsnummer)
Bitte beachte, dass die Überschreitung von 30 Verkäufen oder 2.000 € keine Schwelle für eine Steuerbelastung oder eine gewerbliche Klassifizierung darstellt.
Gewerblich Verkaufende
Natürliche Personen:
- Verkaufsvolumen
- Persönliche Angaben (Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Steueridentifikationsnummer)
Juristische Personen (Unternehmen):
- Häufigkeit und Volumen der Verkäufe
- Angaben zum Unternehmen (Firmenname, Adresse, Handelsregisternummer, EU-Herkunftsstaat und gegebenenfalls eine zweite Niederlassung)
- Steueridentifikationsnummer und ausstellender EU-Staat
Wir sammeln diese Daten jährlich und geben sie an die für uns zuständige deutsche Behörde - dem BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) - weiter. Solltest Du steuerlich in einem anderen europäischen Mitgliedstaat ansässig sein, ist deine örtliche Finanzbehörde für dich zuständig. Das BZSt leitet die entsprechenden von uns gemeldeten Daten an diese weiter.
Wenn Gewerbetreibende an andere Gewerbetreibende verkaufen, müssen Verkäufer*innen auf Anfrage der Kaufenden eine Rechnung ausstellen. Auf der Grundlage der Mehrwertsteuerrechnungsregeln der Europäischen Kommission unterliegt die Rechnungsstellung zwischen Unternehmen bestimmten Anforderungen, die im Folgenden aufgeführt sind:
Rechnungen innerhalb Deutschlands
Nach §14 des deutschen Umsatzsteuergesetzes (UStG) müssen Rechnungen folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und vollständige Anschrift der Verkaufenden und der Kaufenden
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Beschreibung der gelieferten Waren oder Art und Umfang der erbrachten Dienstleistungen
- Datum der Lieferung oder Leistung
- Preis der Lieferung oder Leistung, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen
- Boni, Rabatte und Nachlässe
- Hinweis auf eine Steuerbefreiung (falls zutreffend, z. B. Kleinunternehmerregelung)
Rechnungen innerhalb der Europäischen Union
Hier gelten neben den nationalen Vorschriften auch die EU-weiten Bestimmungen. Rechnungen müssen diese Informationen enthalten:
- Vollständiger Name und Adresse der Verkaufenden und der Kaufenden
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Beschreibung der gelieferten Waren oder Art und Umfang der erbrachten Dienstleistungen
- Datum der Lieferung oder Leistung
- Preis der Lieferung oder Leistung, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen
- Boni, Rabatte und Nachlässe
- Hinweis auf eine Steuerbefreiung (falls zutreffend, z. B. Reverse Charge)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Kaufenden
- Zusätzliche spezifische Informationen je nach Art der Lieferung oder Dienstleistung
Steuer-Identifikationsnummer, Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Für Nutzer*innen, die Handel auf Cardmarket treiben, existieren unterschiedliche steuerbezogene Nummern, die auf den ersten Blick ähnlich klingen und aussehen können. Daher haben wir hier eine schnelle Übersicht zusammengestellt, die dir helfen wird, diese besser auseinanderzuhalten.
Steuer-Identifikationsnummer: Diese Nummer erhält jede*r EU-Bürger*in in irgendeiner Form in dem Land, in dem sie geboren sind.
Steuernummer: Dies ist die Nummer, die gewerbliche Händler*innen erhalten, wenn sie ein Gewerbe betreiben (GmbH, KG, etc.).
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Auch Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer genannt, wird diese in der EU genutzt, um wertschöpfende steuerliche Transaktionen zu identifizieren – in den meisten Fällen solche von geschäftlicher Natur.
Zusätzliche Informationen
Wenn gewerblich Kaufende bei dir mehrwertsteuerfrei einkaufen möchten, müssen sie dies vor dem Einkauf festlegen. Andernfalls beziehen sich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen direkt auf die EU- Regelung für die Rechnungsstellung:
Der jeweilige Artikelpreis ist der Endpreis, einschließlich der ggf. anfallenden Mehrwertsteuer. Die Versandkosten sind nicht im Artikelpreis enthalten.
Bestimmte nationale Vorschriften können auch für Transaktionen gelten, bei denen eine Rechnung erforderlich ist.
Es ist wichtig, die geltenden Vorschriften einzuhalten, um steuerliche Probleme zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Rechnungen rechtsgültig sind. Gewerbliche Nutzer*innen sollten sich an ihre Steuerberatung oder Anwaltskanzlei wenden, wenn sie Fragen zu ihren steuerlichen Pflichten haben.