Steuerliche Daten

Gemäß des am 1.1.2019 verabschiedeten Gesetzes für den Handel auf Online-Marktplätzen führt die Sammelkartenmarkt GmbH & Co. KG eine Kontrolle der Umsätze auf Cardmarket durch. Folgende Regeln gelten für die steuerliche Erfassung:

Regeln für private Verkäufer aus Deutschland

Die Aktivität von privaten Verkäufern auf Cardmarket wird eingeschränkt, wenn aufgrund des Handelsvolumens der Verdacht nahe liegt, dass ein gewerblicher Handel vorliegt. Hierzu werden insbesondere

  • Die Häufigkeit der Verkäufe (also Anzahl Verkäufe in einem beschränkten Zeitraum)
  • Das Volumen der Verkäufe (also Umsatz in Euro über einen beschränkten Zeitraum)

analysiert. Sollten diese Kennzahlen auf gewerbliches Handeln hinweisen, so wird das Konto vom Verkauf ausgeschlossen, bis eine Gewerbeanmeldung vorliegt.

Hinweis: Alle Verkäufer, die ein "normales" Handelsvolumen haben, werden von dieser Einschränkung gar nichts mitbekommen. Hier geht es nur darum, ein gewerbliches Handeln ohne entsprechende steuerliche Genehmigung zu unterbinden.


Mehrwertsteuerregeln für gewerbliche Händler auf Cardmarket

Cardmarket ist für die Erhebung der Mehrwertsteuer auf bestimmte Bestellungen zwischen Steuergebieten verantwortlich. Dies gilt nur für Bestellungen, die von gewerblichen Händlern an Privatpersonen in einer anderen Steuerregion verkauft werden (z. B. von einem EU-Gewerbetreibenden an eine norwegische Privatperson)

Verkauf an private Nutzer in Norwegen

Verkauft ein gewerblicher Händler mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer außerhalb Norwegens an einen privaten Verbraucher in Norwegen, beträgt der Schwellenwert 3.000 NOK (ca. € 290). Bei Bestellungen unter NOK 3.000 zieht Cardmarket die Mehrwertsteuer ein. Händler sollten die norwegische VOEC-Nummer von Cardmarket verwenden, die weiter unten zu finden ist. Dies gilt von 0-3000 NOK, ohne Mindestbetrag. Bei Bestellungen über 3.000 NOK muss der Verkäufer seine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern er eine hat, auf seinen Rechnungen angeben.

Verkauf an private Nutzer in Großbritannien

Verkauft ein gewerblicher Händler mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer außerhalb Großbritanniens an einen privaten Verbraucher in Großbritannien, beträgt der Schwellenwert 135 £. Cardmarket erhebt die Mehrwertsteuer auf alle Bestellungen im Wert von 135 £ oder weniger. Verkäufer müssen die britische VOEC-Nummer von Cardmarket auf ihren Rechnungen für diese Bestellungen angeben. Für Bestellungen über 135 £ ist der Verkäufer für die Mehrwertsteuer verantwortlich und sollte seine eigene Nummer verwenden.

Cardmarkets Mehrwertsteuer-/VOEC-Nummern

Dies sind die oben erwähnten Mehrwertsteuer-/VOEC-Nummern, die auf den Rechnungen angegeben werden müssen. Derzeit sind die britischen und norwegischen VOEC-Nummern bereits enthalten, wenn du unsere eigene Funktion für die Rechnungen nutzt.

Cardmarkets britische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 378 6773 30
Cardmarkets norwegische VOEC-Nummer: 204 0360


Cardmarket Erfassung von Verkaufsdaten

Zur Erfüllung der Meldepflichten (DPI/DAC7 bzw. PStTG) meldet die Sammelkartenmarkt GmbH & Co KG jährlich die Umsätze von privaten und gewerblichen Händlern, wenn diese 30 Transaktionen oder 2.000 € im Kalenderjahr überschreiten. Damit soll die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften sichergestellt werden. Weitere Details gibt es hier.

Welche Informationen erheben wir?

Privatverkäufer

  1. Häufigkeit und Volumen der Verkäufe
  2. Persönliche Angaben (Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Steueridentifikationsnummer)

Wir sammeln diese Daten jährlich und geben sie an das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) weiter.

Bitte beachte, dass die Überschreitung von 30 Verkäufen oder 2.000 € keine Schwelle für eine Steuerbelastung oder eine gewerbliche Klassifizierung darstellt.

Gewerbliche Händler (Professionelle/Power-Verkäufer)

Natürliche Personen:

  1. Häufigkeit und Volumen der Verkäufe
  2. Persönliche Angaben (Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Steueridentifikationsnummer)

Juristische Personen (Unternehmen):

  1. Häufigkeit und Volumen der Verkäufe
  2. Angaben zum Unternehmen (Firmenname, Adresse, Handelsregisternummer, EU-Herkunftsstaat und gegebenenfalls eine zweite Niederlassung)
  3. Steueridentifikationsnummer und ausstellender EU-Staat

Wir sammeln diese Daten jährlich und geben sie an das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) weiter.


Rechnungsstellung auf Cardmarket

Wenn ein Gewerbetreibender an einen anderen Gewerbetreibenden verkauft, muss der Verkaufende auf Anfrage des Kaufenden eine Rechnung ausstellen. Auf der Grundlage der VAT invoicing rules der Europäischen Kommission unterliegt die Rechnungsstellung zwischen Unternehmen bestimmten Anforderungen, die im Folgenden aufgeführt sind:

Rechnungen innerhalb Deutschlands

Nach §14 des deutschen Umsatzsteuergesetzes (UStG) müssen Rechnungen folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Verkaufenden und des Kaufenden
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Beschreibung der gelieferten Waren oder Art und Umfang der erbrachten Dienstleistungen
  • Datum der Lieferung oder Leistung
  • Preis der Lieferung oder Leistung, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen
  • Boni, Rabatte und Nachlässe
  • Hinweis auf eine Steuerbefreiung (falls zutreffend, z. B. Kleinunternehmerregelung)

Rechnungen innerhalb der Europäischen Union

Hier gelten neben den nationalen Vorschriften auch die EU-weiten Bestimmungen. Rechnungen müssen diese Informationen enthalten:

  • Vollständiger Name und Adresse des Verkaufenden und des Kaufenden
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Beschreibung der gelieferten Waren oder Art und Umfang der erbrachten Dienstleistungen
  • Datum der Lieferung oder Leistung
  • Preis der Lieferung oder Leistung, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen
  • Boni, Rabatte und Nachlässe
  • Hinweis auf eine Steuerbefreiung (falls zutreffend, z. B. Reverse Charge)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kaufenden
  • Zusätzliche spezifische Informationen je nach Art der Lieferung oder Dienstleistung

Zusätzliche Informationen

Wenn ein gewerblich Kaufender bei dir mehrwertsteuerfrei einkaufen möchte, muss er/sie dies vor dem Verkauf festlegen. Andernfalls beziehen sich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen direkt auf die EU- Regelung für die Rechnungsstellung:

Der jeweilige Artikelpreis ist der Endpreis, einschließlich der ggf. anfallenden Mehrwertsteuer. Die Versandkosten sind nicht im Artikelpreis enthalten.

Bestimmte nationale Vorschriften können auch für Transaktionen gelten, bei denen eine Rechnung erforderlich ist.

Es ist wichtig, die geltenden Vorschriften einzuhalten, um steuerliche Probleme zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Rechnungen rechtsgültig sind. Gewerblich Nutzende sollten sich an ihren Steuerberater oder Anwalt wenden, wenn sie Fragen zu ihren steuerlichen Pflichten haben.



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